EU-Rückführungsrichtlinie: Kirchen und christlichen Organisationen melden Bedenken an

 

Europäische Bischöfe setzen sich für die Menschenwürde von acht Millionen Einwanderern ein

 

BRÜSSEL, 6. Juni 2008 (ZENIT.org).- Abschiebehaft und die Ausweisung ins Heimatland drohen den rund acht Millionen Nicht-Europäern, die keine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzen und keine EU-Bürger sind. Angesichts dieser drohenden bedenklichen humanitären Entwicklung warnen die europäischen Bischöfe die zuständigen Parlamentarier vor der Ratifizierung der so genannten neuen „Rückführungsrichtlinie" für Ausländer, die von den Innenministern der EU-Mitgliedsländer ausgehandelt wurde.

Der Präsident der COMECE, des Zusammenschluss aller nationaler katholischen Bischofskonferenzen auf europäischer Ebene, Msgr. Van Luyn, und Vertreter anderer Kirchen und christlicher Organisationen haben in einem gemeinsamen Brief an die Mitglieder des Europäischen Parlaments ihre Bedenken über den kürzlich veröffentlichten Kompromiss hinsichtlich der „Rückführungsrichtlinie” geltend gemacht.

Das Europäische Parlament wird über den Vorschlag für eine Richtlinie über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedsstaaten zur Rückführung von illegal aufhältigen Drittstaatsangehöriger am 17. Juni abstimmen.

Die Bischöfe drängen das Europäische Parlament dazu, „den Gebrauch des Mittels der Haft zu beschränken“, heißt es in einer gestern veröffentlichten Presseerklärung der COMECE. Das verpflichtende Wiedereinreiseverbot sei auf außergewöhnliche Fälle zu begrenzen. „Überdies schlagen sie vor, dass für eine freiwillige Rückkehr eine Mindestfrist von 30 Tagen gewährt wird.“

Die Bischöfe stehen mit ihren Forderungen, dass schutzbedürftige Personen nicht abgeschoben, und Familien bei Abschiebungen nicht getrennt werden dürfen; dass die Dauer von Abschiebehaft auf sechs Monate begrenzt wird; dass humanitäre Standards beim Vollzug von Abschiebungen verbessert werden und eine unabhängige Überprüfung von Abschiebungen im Herkunftsland ermöglicht wird nicht alleine.

Sie bedauern deshalb die Tatsache, dass die derzeitigen Kompromissvorschläge die Realität vieler Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchender in den EU-Mitgliedsstaaten nicht berücksichtigen. Die Kirchen teilen die Sorge der Regierungen und Gesellschaften hinsichtlich der Beachtung von Recht und Gesetz in den europäischen Staaten. Doch betonen sie zugleich, dass es gilt, die Würde jedes einzelnen Menschen zu achten.“

Menschenrechtsorganisationen haben das geplante Gesetzesvorhaben scharf kritisiert. Der Widerstand gilt insbesondere dem Ansinnen, dass ein Wiedereinreiseverbot, das ein Mitgliedstaat verhängt, automatisch für die gesamte EU Geltung haben soll.

Amnesty International und der Europäische Flüchtlingsrat ECRE erklärten, ein europaweites Verbot für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren sei zu harsch. Einige Ländern müssten die Haftbedingungen verbessern. Eine eindeutige Verbesserung würde der von den Innenministern vereinbarte Kompromiss für Flüchtlinge in Großbritannien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Irland, Malta, den Niederlanden und Schweden bedeuten. Dort sei die Abschiebehaft bislang zeitlich unbegrenzt möglich.

Von Angela Reddemann