Europäische Bischöfe
setzen sich für die Menschenwürde von acht Millionen Einwanderern ein
BRÜSSEL, 6. Juni 2008 (ZENIT.org).- Abschiebehaft und die Ausweisung ins Heimatland drohen
den rund acht Millionen Nicht-Europäern, die keine gültige Aufenthaltserlaubnis
besitzen und keine EU-Bürger sind. Angesichts dieser drohenden bedenklichen
humanitären Entwicklung warnen die europäischen Bischöfe die zuständigen
Parlamentarier vor der Ratifizierung der so genannten neuen
„Rückführungsrichtlinie" für Ausländer, die von den Innenministern der
EU-Mitgliedsländer ausgehandelt wurde.
Der Präsident der COMECE, des Zusammenschluss aller
nationaler katholischen Bischofskonferenzen auf europäischer Ebene, Msgr. Van
Luyn, und Vertreter anderer Kirchen und christlicher Organisationen haben in
einem gemeinsamen Brief an die Mitglieder des Europäischen Parlaments ihre
Bedenken über den kürzlich veröffentlichten Kompromiss hinsichtlich der
„Rückführungsrichtlinie” geltend gemacht.
Das Europäische Parlament
wird über den Vorschlag für eine Richtlinie über gemeinsame Normen und
Verfahren in den Mitgliedsstaaten zur Rückführung von illegal aufhältigen
Drittstaatsangehöriger am 17. Juni abstimmen.
Die Bischöfe drängen das Europäische Parlament dazu, „den Gebrauch des Mittels
der Haft zu beschränken“, heißt es in einer gestern veröffentlichten
Presseerklärung der COMECE. Das verpflichtende Wiedereinreiseverbot sei auf
außergewöhnliche Fälle zu begrenzen. „Überdies schlagen sie vor, dass für eine
freiwillige Rückkehr eine Mindestfrist von 30 Tagen gewährt wird.“
Die Bischöfe stehen mit ihren Forderungen, dass schutzbedürftige Personen nicht
abgeschoben, und Familien bei Abschiebungen nicht getrennt werden dürfen; dass
die Dauer von Abschiebehaft auf sechs Monate begrenzt wird; dass humanitäre
Standards beim Vollzug von Abschiebungen verbessert werden und eine unabhängige
Überprüfung von Abschiebungen im Herkunftsland ermöglicht wird nicht alleine.
„Sie bedauern deshalb die Tatsache, dass die derzeitigen Kompromissvorschläge die Realität
vieler Migranten, Flüchtlinge und Asylsuchender in den EU-Mitgliedsstaaten
nicht berücksichtigen. Die Kirchen teilen die Sorge der
Regierungen und Gesellschaften hinsichtlich der Beachtung von Recht und Gesetz
in den europäischen Staaten. Doch betonen sie zugleich, dass es gilt, die Würde
jedes einzelnen Menschen zu achten.“
Menschenrechtsorganisationen haben
das geplante Gesetzesvorhaben scharf kritisiert. Der Widerstand gilt insbesondere dem Ansinnen, dass
ein Wiedereinreiseverbot, das ein Mitgliedstaat
verhängt, automatisch für die gesamte EU Geltung haben soll.
Amnesty International und der Europäische
Flüchtlingsrat ECRE erklärten,
ein europaweites Verbot für einen
Zeitraum von bis zu fünf Jahren
sei zu harsch.
Einige Ländern müssten die Haftbedingungen verbessern. Eine eindeutige Verbesserung würde der von den Innenministern vereinbarte Kompromiss für Flüchtlinge in Großbritannien, Dänemark, Estland, Finnland, Griechenland, Irland, Malta, den Niederlanden und Schweden bedeuten.
Dort sei die Abschiebehaft bislang zeitlich unbegrenzt möglich.
Von Angela Reddemann